Ein spektakulärer Unfall im Stadtgebiet von Gommern (Landkreis Jerichower Land) hat am Mittwochabend zu einem größeren Polizeieinsatz geführt. Ein Autofahrer kollidierte in der Bergstraße mit einer Straßenlaterne, versuchte danach mit dem demolierten Wagen zu flüchten und türmte schließlich zu Fuß. Dank eines aufmerksamen Zeugen konnten die Beamten den völlig betrunkenen Mann kurz darauf stellen. Das Nachspiel betrifft nun auch die Halterin des Autos.
Der Vorfall ereignete sich gegen 20:03 Uhr. Ein 49-jähriger Zeuge beobachtete, wie ein Mann am Steuer eines Pkw in der Bergstraße die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor und ungebremst gegen eine Laterne krachte. Direkt nach dem Zusammenstoß setzte der Fahrer den Rückwärtsgang ein, um den Wagen von der Unfallstelle wegzubewegen. Als dieser Versuch scheiterte, sprang der Mann kurzerhand aus dem Auto und rannte davon. Da der Zeuge den Unfallverursacher als sichtlich torkelig und alkoholisiert beschrieb, leitete die Polizei sofort eine Fahndung im Nahbereich ein.
Der Fluchtversuch währte nicht lange. Bereits kurze Zeit später entdeckte eine Streifenbesatzung den beschriebenen Mann in der Wiesenstraße und nahm ihn vorläufig fest. Dass der Flüchtige nicht mehr fahrtüchtig war, zeigte sich sofort: Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest lieferte den extremen Wert von 2,75 Promille. Der unverletzte Mann musste die Beamten daraufhin zur Blutprobenentnahme begleiten.
Bei der Überprüfung der Personalien stießen die Ermittler auf ein weiteres massives Problem: Dem Mann war bereits im Jahr 2020 die Fahrerlaubnis durch eine richterliche Entscheidung rechtskräftig entzogen worden. Er besaß somit seit sechs Jahren keinen gültigen Führerschein mehr. Das Unfallfahrzeug war nicht mehr fahrbereit und musste durch ein Abschleppunternehmen geborgen werden. Der Sachschaden an der Laterne und dem Pkw ist beträchtlich.
Gegen den Bruchpiloten wurden gleich mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet. Er muss sich wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), des unerlaubten Entfernens vom Unfallort sowie wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Unangenehm wird es nun auch für die Eigentümerin des Autos: Die Polizei hat ein Ermittlungsverfahren gegen die Fahrzeughalterin eingeleitet, da der begründete Verdacht besteht, dass sie die Fahrt zugelassen oder geduldet hat, obwohl sie vom fehlenden Führerschein des Mannes wusste.
