Mit frisierter Simson in die Polizeikontrolle: In der Nacht zu Samstag haben Beamte auf der B 190 bei Arendsee einen 17-jährigen Mopedfahrer gestoppt. Das unzulässige Tuning des Zweirads hat für den Jugendlichen nun rechtliche Konsequenzen.
Tuning macht Führerschein der Klasse A1 erforderlich
Der Jugendliche war am Samstag, 22. August 2026, gegen 01:45 Uhr auf der Bundesstraße 190 unterwegs, als ihn eine Polizeistreife anhielt. Den Beamten fielen bei der Durchsicht der Kult-Simson sofort bauliche Veränderungen auf, die zur Leistungssteigerung des Kleinkraftrads führten.
Durch die Frisierarbeiten war das Moped so schnell unterwegs, dass rechtlich eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 nötig gewesen wäre. Über diese verfügte der 17-jährige Deutsche jedoch nicht.
Aufkleber auf dem Kennzeichen – Weiterfahrt untersagt
Damit nicht genug: Bei der Kontrolle bemerkten die Polizisten zudem, dass das Versicherungskennzeichen der Simson teilweise mit einem Aufkleber verdeckt war. Die Beamten untersagten dem 17-Jährigen die Weiterfahrt vor Ort und leiteten ein Ermittlungsverfahren ein.
