Eine unklare und potenziell lebensgefährliche Bedrohungslage hat am frühen Donnerstagnachmittag in Hötensleben (Landkreis Börde) für helle Aufregung und einen Großeinsatz der Polizei gesorgt. Ein Mann in Militärmontur lief augenscheinlich schwer bewaffnet durch die Straßen und verschanzte sich in einem Wohnhaus. Die Polizei riegelte den betroffenen Bereich weiträumig ab und konnte den Täter schließlich überwältigen.
Gegen Mittag wählten besorgte Bürger den Notruf, nachdem sie die gefährlich wirkende Szenerie beobachtet hatten. Laut den ersten Zeugenangaben war ein Mann in Flecktarnkleidung fußläufig im Ort unterwegs und trug dabei deutlich sichtbar Schusswaffen bei sich. Kurze Zeit später wurde beobachtet, wie der Verdächtige zielgerichtet in ein Mehrfamilienhaus ging. Da zu diesem Zeitpunkt völlig unklar war, ob der Mann einen Amoklauf oder einen gezielten Angriff plante, zog die Polizei umgehend starke Einsatzkräfte in Hötensleben zusammen. Straßen im direkten Gefahrenbereich wurden für den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr komplett gesperrt.
Die Beamten umstellten das betroffene Gebäude und hielten Ausschau nach dem Verdächtigen. Wenig später trat der Mann wieder auf die Straße. Den Einsatzkräften gelang es, die Situation schnell unter Kontrolle zu bringen: Nach einer kurzen Ansprache wurde der mutmaßliche Schütze am Boden fixiert und vorläufig festgenommen. Verletzte gab es bei dem gesamten Zugriff glücklicherweise nicht.
Bei dem Festgenommenen handelt es sich um einen 30-jährigen Deutschen, der bei den Behörden bereits wegen anderer Delikte polizeibekannt ist. Der Mann befand sich in einem psychischen Ausnahmezustand; er war spürbar alkoholisiert und stand zudem unter dem akuten Einfluss von starken Medikamenten. Bei der anschließenden Durchsuchung kam heraus, dass es sich bei den täuschend echt aussehenden Schusswaffen um Schreckschusswaffen handelte.
Obwohl diese Waffen ab 18 Jahren frei verkäuflich sind, ist das Mitführen in der Öffentlichkeit streng reglementiert. Der 30-Jährige besaß nicht den dafür zwingend erforderlichen Kleinen Waffenschein. Die Polizei beschlagnahmte die Waffen und leitete ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie wegen Bedrohung ein. Nach dem Ende des Einsatzes wurden die Straßensperrungen im Ort wieder aufgehoben.
