Der Juli-Fahrplan am Landgericht Stendal

Das Landgericht Stendal steht auch im Hochsommer vor einem vollen Sitzungskalender. Der Juli-Fahrplan 2026 bringt eine juristische Aufarbeitung quer durch alle Deliktstufen – von heftigen Beziehungsdramen über skurrile Gefängnis-Vorfälle bis hin zu wiederholten Verkehrs- und Bagatellstiftern, die mit allen Mitteln um ihre Freiheit kämpfen.

Gleich der Monatsauftakt am 2. Juli widmet sich zwei Berufungsverfahren wegen Fahrten ohne Führerschein aus dem Raum Burg. Am Vormittag (10.00 Uhr) wehrt sich ein Mann gegen sechs Monate Haft ohne Bewährung für eine unzulässige Fahrt aus dem Sommer 2025 (Az: 510 NBs 24/26). Am Nachmittag (14.00 Uhr) folgt im selben Saal der Fall eines Mannes, der im Mai 2025 unter erheblichem Einfluss von Amphetaminen und Kokain am Steuer auf der BAB 2 erwischt wurde – auch er kämpft gegen ein halbes Jahr Gefängnis ohne Bewährung (Az: 510 NBs 19/26).

Am 10. Juli (Fortsetzung am 21. Juli) blickt die Große Strafkammer auf eine schwere Beziehungstat in Lindtorf. Ein Mann soll über ein halbes Jahr hinweg massiv gegen das Gewaltschutzgesetz verstoßen, seine Ex-Partnerin sowie deren neuen Freund erheblich misshandelt und zudem gemeinschaftlich einen Bekannten erpresst haben (Az: 501 Kls 4/26). Ab dem 14. Juli startet ein fünftägiger Verhandlungsmarathon im Sicherungsverfahren gegen einen suchtkranken Mann aus Kamern. Wegen Schuldunfähigkeit droht ihm die dauerhafte Unterbringung, nachdem er durch Exhibitionismus, Diebstähle sowie Widerstand und Bedrohungen auffiel (weitere Termine am 15., 22., 29. und 31. Juli; Az: 501 Kls 47/25).

Ebenfalls für Wirbel sorgt ein Berufungsprozess am 23. Juli: Ein zur Tatzeit bereits inhaftierter Mann hatte in seiner Zelle in Burg ein Thermostat zertrümmert, den Raum unter Wasser gesetzt und die Vollzugsbeamten wüst beleidigt. Er wehrt sich gegen ein Jahr Haft ohne Bewährung (Az: 510 NBs 16/26). Die verbleibenden neuen Verfahren am Monatsende drehen sich um eine einfache Fahrt ohne Führerschein in Genthin (21. Juli; Az: 510 NBs 8/26), einen Serien-Schwarzfahrer aus Pretzier, der die Bahn um schlanke 35,70 Euro prellte (28. Juli; Az: 510 NBs 25/26), sowie einen unbelehrbaren Autofahrer, der am 30. Juli gegen elf Monate Haft ohne Bewährung ankämpft, weil er sechsmal ohne Lizenz und einmal mit 1,12 Promille am Steuer ertappt wurde (Az: 510 NBs 26/26).

Begleitet werden die Neustarts von wichtigen Fortsetzungsterminen bereits laufender Prozesse. Gleich am 2. Juli geht das Verfahren um den sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen in Groß Schwechten in die nächste Runde (Az: 503 KLs 6/26). Zudem fordert die mutmaßliche Einbruchsserie aus Seehausen im Juli noch einmal die volle Aufmerksamkeit der Richter: Hierzu sind Verhandlungstage am 3., 6., 9. und 13. Juli angesetzt (Az: 501 Kls 7/26).

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